a. Buchung

Mit der Buchung unserers Services (Touren, Transfers, etc, …) und einer schriftlichen Bestätigung  (E-Mail oder sms) durch Rikschatours Salzburg erlangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen betreffend der Erteilung von Aufträgen sowie Auftragsänderungen sind, ohne schriftliche Genehmigung/Bestätigung durch Rikschatours Salzburg gegenstandslos.

b. Bezahlung

Wurden keine anderen schriftlichen Bedingungen vereinbart gilt: Jede Tour / Fahrleistung wird am Ende mit dem jeweiligen Fahrer / der jeweiligen Fahrerin abgerechnet. Rikschatours Salzburg behält es sich jedoch vor, Reservierungsgebühren, welche durch Punkt (d) entstehen, direkt in Rechnung zu stellen.

c. Einhaltung von Zeit & Ort

Der Kunde hat zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu erscheinen. Die Dauer von Verspätungen muss vom Fahrer nicht zwingend zeitlich angehängt werden. Die Rikscha und der Fahrer sind für einen gewissen Zeitraum reserviert – dieser beginnt mit dem vereinbarten Termin und endet nach der vereinbarten Dauer. Der Zeitraum, für welchen das Service reserviert wurde, muss auch bezahlt werden.

d. Nichterscheinen des Kunden

Sollte der Kunde 15 min nach dem vereinbarten Termin noch nicht aufgetaucht sein und oder sich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt haben, so kann der Fahrer andere Kunden annehmen. Außerdem kann dem Kunden bei Nichterscheinen vom Fahrer bis zu 100 % des Tourpreises (abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen) in Rechnung gestellt werden. Die hierzu benötigten persönlichen Angaben des Kunden dürfen in diesem Fall an den/die Fahrer/in weitergegeben werden.

e. Storno

Die Stornogebühren beziehen sich auf den Gesamtbetrag, der nach der Tour beim Fahrer zu bezahlen ist und welcher bei Reservierungsbestätigung mitgeteilt wurde.

Die gebuchte Tour kann bis zu vier Tagen vor Tourbeginn ohne eine Angabe von Gründen storniert werden.

Sollte ein Kunde innerhalb der vier Tage vor Tourbeginn, jedoch noch 24 Stunden vor Tourbeginn, die Reservierung ändern oder stornieren, so werden 20% des Gesamtbetrags durch Rikschatours Salzburg in Rechnung gestellt. Kleinere Änderungen (Verschiebung der Tour auf eine andere Zeit am gleichen Tag, Änderung des Abholungsortes, etc.) werden nicht in Rechnung gestellt.

Bei Storno ab fünf Stunden vor Tourbeginn und bis zu einer Stunde vor Tourbeginn, werden 100% des Gesamtbetrags durch Rikschatours Salzburg in Rechnung gestellt.

Im Falle einer Stornierung ab einer Stunde vor Tourbeginn und bis zum Tourbeginn kann der Fahrer dem Gast 100% des Gesamtbetrags in Rechnung stellen. Die hierzu benötigten persönlichen Angaben des Kunden dürfen in diesem Fall an den Fahrer weitergegeben werden.

f. Kontaktmöglichkeit & Storno von Seiten des Veranstalters

Sollten die Witterungsbedingungen die Fahrt gefährlich oder unmöglich gestalten (Schneefall, starker Regen oder Wind), so wird Rikschatours Salzburg Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um eine zeitliche Verschiebung in Betracht zu ziehen. Sollte dies nicht möglich sein, so werden bereits geleistete Zahlungen zur Gänze zurückerstattet. Bei Buchung sind vom Kunden Kontaktinformationen zu hinterlegen. Am Tag der Reservierung sollte der Kunde so für Rücksprachen erreichbar sein.

g. Gepäck

Der Kunde hat sein Gepäck so zu verstauen, dass es nicht am Boden streift, die Laufräder behindert oder das Sichtfenster des Fahrers einschränkt. Den Hinweisen durch den/die Fahrer/in ist unbedingt Folge zu leisten. Für Beschädigungen am Gepäck durch Unachtsamkeit (streifende Rucksackbänder, blockierende Spazierstöcke, etc.) kann keine Haftung übernommen werden. Für zurückgelassene Gegenstände wie Gepäcks- oder Kleidungsstücke haftet ausschließlich der Kunde.

h. Verspätungen durch externe Einflussfaktoren

Sollten bei einem Transfer auf Grund von Staus, Unfällen, technischen Gebrechen oder Überlastungen von Straßen Verspätungen entstehen, so haftet Rikschatours Salzburg nicht für das Erreichen des Zuges oder Fluges.

i. Lenker

Die Fahrradrikscha darf nur vom Mieter (Fahrer) selbst oder von einer weiteren im Mietvertrag erfassten Person gelenkt werden. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er – mit oder ohne Zustimmung von Rikschatours Salzburg – das Fahrzeug überlassen hat sowie für eigenes Handeln. Den Anweisungen des Fahrers ist unbedingt Folge zu leisten.

j. Versicherung

Das gemietete Fahrzeug ist zu den in Österreich üblichen Versicherungsbedingungen sowie mit der für Österreich gültigen Mindestversicherungssumme haftpflichtversichert. Die Versicherung deckt sowohl Personen- und Sachschäden an Dritten.

k. Allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Die Verpflichtung des Mieters, bei Auslandsfahrten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, bleibt davon unberührt. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterfertigung des Vertrages außer Kraft. Änderungen, auch dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand

Gerichtsstand: Bezirksgericht A-5020 Salzburg. Geschäftssprache ist Deutsch. Die Allgemeinen Geschäftsbedingunen gelten bei jeglicher Form der Buchung und in Anspruchnahme jeglicher Leistung von Rikschatours Salzburg als akzeptiert.